Debatte um AfD-Verbot: Kritische Stimmen mehren sich. SPD, CSU und BSW äußern Bedenken. Abgeordnetengruppe plant dennoch Verbotsantrag.
Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot gewinnt an Intensität, wobei sich zunehmend kritische Stimmen Gehör verschaffen. SPD-Generalsekretär Kühnert äußerte gegenüber ntv Zweifel an der ausreichenden Beweislage für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD. Sein Parteikollege Kasper, Bundestagsabgeordneter aus Sachsen, betonte im Deutschlandfunk die Notwendigkeit einer breiten gesellschaftlichen Unterstützung für einen solchen Antrag.
Die CSU-Landesgruppe im Bundestag positionierte sich ebenfalls gegen einen Verbotsantrag. Landesgruppen-Chef Dobrindt erklärte der „Augsburger Allgemeinen“: „Man könne die AfD nicht wegverbieten, nur wegregieren.“
Auch BSW-Parteichefin Wagenknecht kritisierte das Vorhaben. Dem Portal „T-Online“ sagte sie, man wolle „den unliebsamen Konkurrenten mit der Verbotskeule erledigen“, anstatt berechtigte Anliegen von AfD-Wählern ernst zu nehmen.
Trotz dieser Kritik arbeitet eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten an einem Gruppenantrag für ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Bundestag ist neben Bundesregierung und Bundesrat befugt, ein solches Verfahren zu initiieren.
Die rechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot sind im Grundgesetz verankert. Artikel 21 definiert Parteien als verfassungswidrig, wenn sie die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bedrohen.